| Samenbank - Wie wird man Spender? |
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Nach erfolgtem Qualifikationsgespräch gibt der Kandidat eine Samenprobe ab. Wenn der Samen die erforderlichen Kriterien hinsichtlich des morphologischen Baus und der Bewegungsfähigkeit der Spermien erfüllt, gibt der Spender eine Blutprobe ab, die Laboruntersuchungen zu Infektionskrankheiten und durch Geschlechtsverkehr übertragene Krankheiten (HIV, HCV, OWA, HBS, CMIgM) sowie der Bestimmung der Blutgruppe unterzogen wird. Auf letztgenannte Untersuchung wird dann verzichtet, wenn ein Spender in seinem Personalausweis oder einem anderen offiziellen Dokument seine Blutgruppe verzeichnet hat. Nach Ablauf einiger Tage setzt sich ein Mitarbeiter der Klinik mit dem potentiellen Spender in Verbindung, um diesem die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen. Wenn diese Ergebnisse sämtlich den Anforderungen entsprechen, wird der eigentliche Termin des Einfrierens festgelegt. Das Depositum an Samen wird unter Flüssigstickstoff-Temperaturen eingefroren und aufbewahrt. Menschlicher Samen verliert, friert man ihn über Flüssigstickstoff ein, im Verlauf der Zeit nur sehr wenig an Bewegungsfähigkeit. Es konnten bisher auch keine Änderungen in der Chromosomenstruktur festgestellt werden, was praktisch eine fast unbegrenzte Aufbewahrungszeit gewährleistet. Die Kosten der Laboruntersuchungen deckt unsere Klinik. Für in die Samenbank aufgenommene Spermien erhalten die Spender eine Gratifikation. Nach eingehender Prüfung gibt ein als anonymer Spender eingestufter Kandidat in einem Abstand von 2 – 3 Tagen noch zwei Mal seinen Samen ab. Eine weitere Blutuntersuchung wird nach Ablauf von 6 Monaten seit dem ersten Besuch in unserer Klinik nochmals durchgeführt. Wenn der Spender den Vertrag unterzeichnet, wird er über den Termin informiert, an dem er sich wegen der Blutentnahme an der Klinik mit dieser in Verbindung setzen soll. Die persönlichen Angaben sowohl der Spender, als auch der Personen, die vom Samen des Spenders Gebrauch machen, unterliegen strengster Geheimhaltung. |
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Um anonymer Spender zu werden müssen folgende Auflagen erfüllt werden: